Beantragt wird die Soforthilfe durch den Verein nicht von den Eltern/Familien, an diese fliesst seitens des Vereins auch kein Geld. Das Geschäftsmodell des Vereins sieht vielmehr vor, dass stets eine mit der familiären (Not-)Situation vertraute, qualifizierte Fachperson oder Institution mit einem standardisierten Formular dem Verein den konkreten Bedarfsfall meldet und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und des Bedarfs bestätigt. Mit dieser Person oder Institution koordiniert der Verein auch die Bezahlung der allenfalls genehmigten Soforthilfe.
Fachpersonen sind zum Beispiel: Eltern- und Frauenberatung, sozialpädagogische Familienbegleitung, Opferhilfe, Kinder- und Jugenddienst, Schulsozialarbeit, Lehrpersonen, Sozialdienste, Beistände, Kinderärzte usw.
Die finanzielle Unterstützung begrenzt sich im Einzelfall in der Regel auf wenige Hundert Schweizerfranken. Bei grösseren oder sich wiederholenden Engagements (Musik- oder Sportunterricht) sucht der Verein mit Partnern, insbesondere mit verschiedenen Stiftungen, nach individuellen Lösungen.